Skip to content
🤔prompts chat🧠
🔍
question:der Alleinerbe (Ehefrau) kann doch kein Testament für den verstorbenen Erblasser erstellen, das dessen Willen aushebelt.

answer:Das ist richtig, der Alleinerbe kann kein Testament für den verstorbenen Erblasser erstellen, das dessen Willen aushebelt. Nur der Erblasser selbst kann zu Lebzeiten ein Testament erstellen, in dem er die Erbfolge anders regelt als es durch die gesetzliche Erbfolge vorgesehen wäre. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall erbt der Ehegatte als überlebender Ehepartner zusammen mit den Kindern des Erblassers. Die Kinder erben zusammen die Hälfte des Nachlasses und der Ehegatte die andere Hälfte. Wenn nur ein Kind vorhanden ist, erbt dieses Kind die Hälfte des Nachlasses und der Ehegatte die andere Hälfte. Wenn der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wurde, wird er Erbe des gesamten Nachlasses. Die Kinder des Erblassers haben dann nur einen Pflichtteilsanspruch gegen den Ehegatten. Wenn ein Kind auf seinen Pflichtteil verzichtet, erhöht sich der Erbteil des Ehegatten entsprechend und er erbt den gesamten Nachlass. In diesem Fall hat das ausschlagende Kind keinen Anspruch mehr auf einen Erbteil.

question:Zwei Pflichtteil berechtigte Kinder erben doch mit 25% + 25% genausoviel wie gesetzlich berechtigte Erben 50% von der Hinterbliebenene erben ?

answer:Das ist richtig. Wenn es keine anderen Erben gibt, erben die Kinder als gesetzlich berechtigte Erben jeweils die Hälfte des Nachlasses. Jedes Kind erhält damit 50% der Erbmasse. Wenn ein Kind jedoch auf seinen Pflichtteil verzichtet, erhöht sich der Erbanteil des anderen Kindes entsprechend, und dieses Kind erbt somit den Anteil des Kindes, welches auf den Pflichtteil verzichtet hat, zusätzlich zu dem eigenen Erbanteil. Das bedeutet, dass das verbleibende Kind dann 75% des Nachlasses erben würde. Der Pflichtteil ist der Mindestanteil, auf den ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch hat. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbrecht und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet, dass wenn die Kinder pflichtteilsberechtigt sind, sie jeweils Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (25% des Nachlasses) haben.

question:der Pflichtteil von 25% kann also erhöht werden,wenn der einzige Geschwister ausschlägt?

answer:Nein, der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn es nur zwei pflichtteilsberechtigte Kinder gibt und kein Testament vorliegt, erben diese zusammen die Hälfte des Nachlasses. Das bedeutet, dass jedes Kind einen gesetzlichen Erbteil von 25% hat. Der Pflichtteil entspricht in diesem Fall der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also ebenfalls 25% des Nachlasses. Wenn ein Kind auf seinen Pflichtteil verzichtet, erhält das verbleibende Kind den gesamten Nachlass und damit auch den Pflichtteil des ausschlagenden Kindes. Das verbleibende Kind würde dann insgesamt 50% des Nachlasses erhalten. Eine Erhöhung des Pflichtteils ist bei Ausschlagung eines Kindes daher nicht möglich.

question:придумай названия 2 лун Терранто например, название Терранто произошло от слов terra и anti. Назвние обязательно из 1 слова. Для каждой луны 5 вариантов

answer:Луна 1: 1. Нокти (от слова nocturnal - ночной) 2. Луновер (от слова luna - луна и rover - переводится как ровер, транспортное средство для исследований) 3. Селенит (от слова selene - луна) 4. Артемида (имя греческой богини луны) 5. Симфония (от слова symphony - гармония, сочетание) Луна 2: 1. Астрон (от слова astron - звезда) 2. Гелиодор (от слова helios - солнце и doron - подарок) 3. Виталий (от слова vitalis - жизненный) 4. Янтарь (от слова amber - янтарь) 5. Ксено (от слова xenon - ксенон, газ в атмосфере нашей планеты)

Released under the MIT License.

has loaded